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Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich. Das Erstgespräch und vier weitere Sitzungen (probatorische Sitzungen oder auch Vorgespräche genannt) werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung erstattet. Sollten Sie sich dann für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, erstelle ich gegebenenfalls den Therapieantrag entsprechend den Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Antrag muss danach durch den Gutacher Ihrer privaten Krankenversicherung bewilligt werden. Bei Unklarheiten bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.

Gesetzliche Krankenkassen
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung: wenn Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten - auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist - zu ermöglichen. Die Unzumutbarkeit zu warten hängt nicht nur von der Dauer der Wartezeit, sondern auch von Ihrem Gesundheitszustand ab, der von Ihrem Arzt beurteilt werden kann („Dringlichkeitsbescheinigung“). Falls Sie die Kostenerstattung für Sich erwägen, unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahler
Bei Selbstzahlung sind neben der Anmeldung in der Praxis keine Formalitäten notwendig. Insofern Sie keine Kostenübernahme durch eine Kasse wünschen, wird Ihre Psychotherapie auch bei keinem Kostenträger dokumentiert, Sie bleiben absolut anonym. Die Honorierung orientiert sich wie üblich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).